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Ein Gericht in Berlin hat den Antrag von Jan Böhmermann abgelehnt, Angela Merkel wegen ihrer Reaktion auf ein von ihm verfasstes Gedicht über Recep Tayyip Erdogan zu verklagen. Der Text, den er im deutschen Fernsehen vortrug, löste einen diplomatischen Streit mit der Türkei aus.

Die Richter des Berliner Verwaltungsgerichts haben am Montag den Versuch des Komikers Jan Böhmermann abgewiesen, Bundeskanzlerin Angela Merkel zu verbieten, ihre Kritik an seinem Gedicht aus dem Jahr 2016 zu wiederholen.

In dem umstrittenen Text wurde der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan verunglimpft, was die diplomatischen Spannungen mit der Türkei anheizte und eine Debatte über die Meinungsfreiheit in Deutschland auslöste.

Merkel bezeichnete das krude Gedicht damals als “absichtlich beleidigend”, sagte aber später, ihre Wortwahl sei ein “Fehler” gewesen.

Merkel äußerte sich zu dem Zeitpunkt, als Erdogan versuchte, den deutschen Satiriker unter Berufung auf ein altes Gesetz zu verklagen, das als Reaktion auf den Fall ganz abgeschafft wurde; ihre Beschreibung könnte dem türkischen Führer geholfen haben.

Das Gericht wies Böhmermanns Klage ab, weil sich Merkel bereits von der Bemerkung distanziert hatte und das Kanzleramt darauf bestanden hatte, dass keine Gefahr einer Wiederholung bestehe.

Weder Böhmermann noch Merkel erschienen vor Gericht; beide wurden von ihren Anwälten vertreten.

Was ist die Böhmermann-Affäre?

Ende März 2016 trug Böhmermann das Gedicht in seiner wöchentlichen Late-Night-TV-Show im öffentlich-rechtlichen ZDF vor.

Er reagierte damit auf Erdogan, der in der Türkei und darüber hinaus Tausende von Klagen wegen vermeintlicher “Beleidigungen” gegen ihn eingereicht hatte. Der 38-Jährige sagte einleitend, er wolle damit den Unterschied zwischen berechtigter Kritik und Verleumdung aufzeigen. In dem Text mischte sich echte Kritik an Erdogans Politik mit absichtlich übertriebenen persönlichen Beleidigungen; so wurde beispielsweise in einer Zeile behauptet, der türkische Staatschef genieße es, kurdische Menschen zu treten, während er sich Kinderpornografie ansehe.

Die Sendung veranlasste einen wütenden Erdogan dazu, Böhmermann nach dem deutschen Gesetz gegen die Majestätsbeleidigung (lese majeste), das die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter verbietet, zu belangen. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn wurden Ende 2016 eingestellt, aber ein separates Zivilgerichtsverfahren verbot bestimmte “diffamierende” Verse des Gedichts.

Der deutsche Gesetzgeber hat das Gesetz gegen die Majestätsbeleidigung im Jahr 2017 ganz abgeschafft.

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